- Goldzertifikat
- Goldzertifikat,Anweisung einer im Goldgeschäft tätigen Bank, die bei ihr oder einer ihrer Korrespondenzbanken in Barrengold eingelöst werden kann. Verbrieft wird der Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Goldmenge bestimmter Qualität an den im Goldzertifikat namentlich Genannten (Namenspapier). Die Emission von Inhabergoldzertifikaten ist in Deutschland nicht zulässig, da sie als Geldzeichen angesehen werden könnten. Dem Verkauf der Goldzertifikate wird der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltende internationale Goldpreis zugrunde gelegt, hinzu kommen Provisionen, Gebühren und die Mehrwertsteuer.
Universal-Lexikon. 2012.